„Jowan Ben Raban – gib sofort dem Korvin seine Schaufel zurück!“
Manchmal muss man das Kind einfach ohne viele Umschweife beim Namen nennen. Der erste der das Tat war wohl der bekannte Dichter Goethe, bzw der Protagonist seines Romans Faust: Dr. Faust.
Zum eifrigen Wagner sagt dieser:
„Wer darf das Kind beim rechten Namen nennen?
Johann Wolfgang von Goethe; Faust. Der Tragödie Erster Teil. Vers 589
Die wenigen, die was davon erkannt,
Die töricht g’nug ihr volles Herz nicht wahrten,
Dem Pöbel ihr Gefühl, ihr Schauen offenbarten,
Hat man von je gekreuzigt und verbrannt.“
„Auf gut Deutsch“ und „ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen“ bedeutet der Ausspruch heute etwa.
Für Faust geht es jedoch auch um etwas, dass sonst oft nicht gesagt wird. Er fragt sogar „Wer darf das Kind beim rechten Namen nennen?“. Die folgende Wahrheit scheint also von vielen falsch oder nicht beschrieben zu werden.
Also nennt man das Kind beim Namen, wenn man etwas klar und simpel sagt, über das sonst oft geschwiegen werden würde.
Mit dieser Bedeutung findet es noch heute Verwendung. In den Nachrichten findet man häufig:
„Die erste Halbzeit gegen Scherpenberg sei „katastrophal“ gewesen. „Ich habe bei allen Leistungsträgern Ausfälle gesehen. Wir sind an einem Punkt, an dem man das Kind beim Namen nennen muss.“
Maarten Oversteegen; Frostige Zeiten bei der SV Hönnepel-Niedermörmter; 10. November 2021
Ein Unterhaltsames Beispiel las ich auch 1960 im Spiegel:
„In Wiesbaden brach Oberamtsrichter Dr. Lange, […], am letzten Mittwochnachmittag die Verhandlung ab und begründete: ‚Um das Kind beim Namen zu nennen, ein Teil der Anwesenden will das Fußballspiel sehen.‘“
Volksfest – Uwes Bein. In: Spiegel Online. 10. Mai 1961
Und damit sind wir am Ende dieser kleinen Ausführung und – um das Kind beim Namen zu nennen – dass ist vielleicht auch gut, denn viel mehr will man über einen solchen Ausdruck doch sicher nicht hören.